In vielen Gesprächen zu diesem Thema wird schnell klar, dass hier keine Willkür oder Schikane seitens der Behörden an den Tag gelegt wird, sondern es liegt oftmals vielmehr an der Unsicherheit in der Anwendung der neuen Bestimmungen und vor allem in dem für uns Deutsche (übrigens, einige unserer Nachbarn denken hier genauso) gravierenden Rückschritt von den bei uns erreichten Sicherheitsstandards, für welche die genehmigende Behörde letztendlich im Falle eines Unfalls u.U. geradestehen muss.
Die im Bereich Druckbehälter und Anlagen vorgenommene Liberalisierung der Bestimmungen, die innerhalb der EG zur künftigen Anpassung der Sicherheitsstandards auf ein gemeinsames Niveau führen sollen, bedeutet in einigen Bereichen erhebliche, nicht ganz ungefährliche sicherheitstechnische Einbußen für die Betreiber solcher Anlagen.
An dieser Stelle sei Ihnen an einem Beispiel demonstriert, weshalb hier (m. E. mit Recht, Meinung des Autors) einige Behörden, und allen voran die Sachverständigen des TÜV, mit grosser Besorgnis an einer neuen angepassten und zeitgemäßen nationalen Regelung arbeiten und sich mit Genehmigungen derzeit so schwer tun.
Beispiel:
Das Endfiltergehäuse aus Aluminium eines bekannten Kompressorenherstellers aus dem Europäischen Ausland entsprach nach der Deutschen Druckbehälterverordnung einem Druckbehälter der Klasse II.
(Volumeninhalt x max. Druck = <200) in diesem Fall (0,749 L x 265 B = 198,49)
Druckbehälter der Klasse II bedurften keiner Baumusterprüfung, sondern lediglich einer Herstellerbescheinigung und einer dementsprechenden Kennzeichnung.
Den gleichen Druckbehälter mit einem Volumeninhalt von 0,749 L dürfen Sie nach der neuen EG-Richtlinie mit sage und schreibe unvorstellbaren 1000 bar beaufschlagen, ohne dass hier eine Baumusterprüfung oder ähnliches gefordert wird.
Es bedarf lediglich einer Herstellerbescheinigung aus der hervorgehen muss, dass dieser Druckbehälter und dessen Fertigung „guter Ingenieurpraxis“ entsprechen.
Hierzu sei die Frage, die sich jeder selbst beantworten kann, gestattet: „Was ist gute Ingenieurpraxis in Deutschland im Vergleich zu Portugal oder Griechenland?“
Ohne unseren Nachbarn zu nahe treten zu wollen, unter Umständen ein gravierender Unterschied, der für uns in der Konsequenz jedoch einen sicherheitstechnischen Rückschritt von mehreren Jahrzehnten bedeutet. Man stelle sich vor, das in den wichtigsten Punkten fast identische österreichische Pendant zu unserer Druckbehälterverordnung, die Dampfkesselverordung, stammt noch aus der K+K Monarchie.